Trotz gerichtlichen Verbots bleibt die Kindertagesstätte Reventlowstraße in Othmarschen zunächst bis zum kommenden Wochenende geöffnet. Am Montag, dem 27. Oktober wird die Kita dann geschlossen. Für 50 Kinder müssen bis dahin Betreuungsplätze gefunden werden.
Die Gnadenfrist für die Kindertagesstätte Reventlowstraße ist an diesem Freitag vorüber. Am Montag wird dann die Kita, getragen vom Verein Sternipark, vorerst geschlossen. Die betroffenen Kinder müssen bis dahin in anderen Einrichtungen untergebracht werden. Problem dabei: in Othmarschen gibt es nicht genügend andere freie Kita-Plätze.
Nach einem Krisengespräch mit dem zuständigen Bezirksamt Altona will Sternipark gleichzeitig für die Kita eine Betriebserlaubnis für 32 Kinder beantragen. Denn laut Gerichtsbeschluss wäre die Anzahl der zu betreuenden Kinder mit 60 eine zu große Lärmbelästigung für ein “besonders geschütztes Wohngebiet” wie die Reventlowstraße.
Das Verwaltungsgericht hatte klagenden Nachbarn Recht gegeben, als diese mit der Kita eine unzumutbare Lärmquelle befürchteten, welche in ihrem besonders geschützten Wohngebiet unzulässig ist. Das Gericht beschloss als Kompromiss den Bau einer Lärmschutzwand von 3 Metern, was Sternipark widerstrebte. Trotz Verbots hatte die Kita Anfang September eröffnet und führte den Betrieb weiter - allerdings nur im Gebäude. Sternipark reichte gegen das Betriebsverbot Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Dieses lehnte die Beschwerde jedoch ab und bestätigte den Beschluss des Verwaltungsgerichts.
22. Oktober 2008 | Autor: Anna Aridzanjan | Kategorie: Hamburg
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